Gericht bestätigt Todesurteile gegen Fußball-Ultras

Ägypten: Gericht bestätigt Todesurteile gegen Fußball-UltrasUrteil wegen des Vorfalls von Port Said: Angeklagte in Kairo   |  © Mohamed El-Shahed/AFP/Getty Images

Elf Gewalttäter, die vor drei Jahren in Port Said eine brutale Randale auslösten, sollen sterben. Ein Gericht bestätigte die Todesurteile – nach Prüfung durch den Mufti.

Ein ägyptisches Gericht hat die Todesurteile gegen elf Fußball-Ultras bestätigt, die 2012 an Fan-Ausschreitungen beteiligt gewesen sein sollen, bei denen es die meisten Toten gab in der Geschichte des Landes. Nachdem der Mufti, die höchste staatliche Glaubensautorität im Land, seine Meinung zu dem Verfahren kundgetan hatte, bekräftigten die Richter in den elf Fällen ihre Entscheidung vom Januar 2013. 40 der 73 Angeklagten erhielten bis zu 15 Jahre Haft, der Rest wurde freigesprochen.

In dem Verfahren geht es um Ausschreitungen im Februar 2012 im Stadion der nordägyptischen Stadt Port Said, bei denen 74 Menschen ums Leben gekommen waren. Fans des örtlichen Vereins Al-Masri waren damals in einer politisch aufgeheizten Situation nach dem Abpfiff brutal mit Flaschen, Steinen, Messern und sogar Pistolen auf Anhänger des Kairoer Clubs Al-Ahli losgegangen.

Ultras in Ägypten sind nicht nur Fußballfans, sondern auch politisch aktiv. Die Fans von Al-Ahli galten als Anführer der Rebellion gegen den lange Zeit herrschenden Präsidenten Hosni Mubarak. Sie stellten sich damals der Polizei und den Schlägerbanden des Regimes auf dem Tahrir-Platz entgegen. Auch nach der Revolution kam es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Fans und Einsatzkräften.

Gegen die Todesurteile kann Berufung eingelegt werden.

 Mehrere Dutzend weitere Angeklagte wurden am Dienstag – teilweise in Abwesenheit – zu Gefängnisstrafen verurteilt. Mindestens 21 Beschuldigte wurden vom Gericht freigesprochen.

Im vergangenen Februar waren bei Krawallen vor einem Kairoer Derby mindestens 19 Menschen ums Leben gekommen. Drei Monate später wurden alle Ultra-Vereinigungen verboten.

Quelle: Zeit Online, 09. Juni 2015

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