Radiobeiträge zum Thema:
Wie mit “Hooligans gegen Salafisten” umgehen?- Gespräch mit Olaf Sundermeyer (DLF 01.02.2015)
Interview mit Olaf Sundermeyer, Journalist und Hooligan-Experte (SWR 02.02.2015)
Von Olaf Sundermeyer
Den Erfolg fremdenfeindlicher Bewegungen wie Pegida haben „rechtsmotivierte“ Fans von Fußballvereinen ermöglicht. Manche der Hooligans verstehen sich als eine Art moderne SA. An diesem Montag beginnt der erste Prozess gegen eine von ihnen.

Vereinzelt fallen Schneeflocken auf die Köpfe derjenigen, die sich auf dem von Polizisten mit Helmen eingefassten Augustusplatz in Leipzig versammelt haben. Es sind sehr viel weniger Menschen als in den Vorwochen bei Legida, dem lokalen Ableger von Pegida. Es hat sich reduziert auf einen radikalen Rest, auf 1500 zumeist männliche Protestierer. Geblieben sind vor allem „rechtsmotivierte“ Hooligans und Neonazis aus freien Kameradschaften, die von Anfang an dabei sind, und die sich an diesem nasskalten Abend an der Zuneigung wärmen, die ihnen mit gepresster Stimme von der Bühne aus zuteilwird: „Nun ein Wort an euch Hools, die ihr heute Abend wieder hier seid, weil ihr versprochen habt, das Volk vor der Antifa zu schützen.“ Jubel und Applaus bei den Angesprochenen.
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 In 2012, 74 people died and hundreds were injured after clashes broke out at a football match in Port Said between Cairo club al-Ahly and local club al-Masry. (File photo: AFP)
In 2012, 74 people died and hundreds were injured after clashes broke out at a football match in Port Said between Cairo club al-Ahly and local club al-Masry. (File photo: AFP)




 Schwere Randale mitten in Köln: Im Januar 2014 lieferten sich Hooligans verschiedener Gruppen in Köln eine Massenschlägerei. Solche sogenannte “Drittortauseinandersetzungen” sind grundsätzlich strafbar, hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.
Schwere Randale mitten in Köln: Im Januar 2014 lieferten sich Hooligans verschiedener Gruppen in Köln eine Massenschlägerei. Solche sogenannte “Drittortauseinandersetzungen” sind grundsätzlich strafbar, hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.