Von Daniel Ryser
Neues aus der Rubrik «Ich bau mir einen Extremisten»: Wer im Rahmen eines Fussballspiels Pyros zündet und sich dabei erwischen lässt, wird künftig umgehend vom Verteidigungsdepartement (VBS) für dienstuntauglich erklärt und aus dem Militärdienst entlassen.
Das geht aus einem aktuellen Beschluss des VBS hervor, der der WOZ vorliegt. In dem «Entscheid betreffend vorzeitige Entlassung aus der Rekrutierung» heisst es, die routinemässige Sicherheitsüberprüfung habe «aus militärischer Sicht ungeordnete persönliche Verhältnisse» zutage gefördert, deswegen dürfe dem Betroffenen «keine persönliche Waffe überlassen werden». Und deshalb könne der Mann «nicht diensttauglich erklärt werden, wenn Sie keine persönliche Waffe fassen dürfen». Entscheid: «Sie werden mit sofortiger Wirkung aus der Rekrutierung entlassen.»
Die zitierten «ungeordneten persönlichen Verhältnisse» werden mit Verweis auf Akten der Zürcher Staatsanwaltschaft erklärt: «Sie liessen anlässlich eines Fussballspiels vermummt eine Notlichtfackel in der Hand abbrennen. Sie wussten dabei, dass Handnotfackeln nicht zu Vergnügungszwecken bestimmt sind.» Die Fachstelle des Militärs hat deswegen «folgende Risiken festgestellt»:
«a) Einschlägige Erkenntnis bezüglich Gewalt; b) Zugehörigkeit zu gewaltverherrlichenden Gruppen; c) mangelnde Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit, [das heisst] mangelndes Normempfinden und mangelnde Gesetzestreue, mangelndes Gefahrenbewusstsein, ausgeprägtes Priorisieren eigener Interessen, erhöhtes Missbrauchspotenzial der persönlichen Waffe; d) extremistische Tendenzen, [also] Mitläufer/Sympathisant/Mitglied einer extremistischen Gruppierung, Vertreter von extremistischem Gedankengut.»
Selten war es wohl leichter, sich dem Militärdienst zu entziehen – und aber auch als «Vertreter extremistischen Gedankenguts» zu gelten.
Wie oft kommen solche Fälle vor? Das VBS konnte bis Redaktionsschluss keine Antworten liefern.
WOZ, 26. März 2015