Links zum Thema:
Das Ende des Hooliganismus? → fanzeit
Hooligan-Gruppen können als kriminelle Vereinigungen gelten → Berliner Zeitung
BGH ermöglicht härtere Bestrafung von Hooligans → Süddeutsche Zeitung
Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion, SWR Karlsruhe
Wenn sich Hooligans strafbar machten, wurden sie auch bisher verfolgt. Nach einem BGH-Urteil ändert sich diese Situation nun aber grundsätzlich. Schon die Mitgliedschaft in einer Hooligan-Gruppe kann strafbar sein.
Das BGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen für alle Hooligan-Gruppen in Deutschland. Auch sie müssen nun damit rechnen, dass sie als kriminelle Vereinigungen eingestuft werden, wenn sie sich regelmäßig mit anderen Hooligan-Gruppen zu organisierten Schlägereien treffen.
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